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Als Erbengemeinschaft eine Immobilie verkaufen: Tipps & Wissenswertes

Wir von Vermietet.de wissen, dass Immobilienangelegenheiten oftmals schwierig sind. Daher bieten wir Ihnen vielseitige Informationen in unserem Blog. In diesem Artikel beleuchten wir für Sie die wichtigsten Punkte rund um den Immobilienverkauf als Erbengemeinschaft. Wenn Sie aktuell planen, als Erbengemeinschaft eine Immobilie zu verkaufen, ist dieser Beitrag genau richtig für Sie.

Wir von Vermietet.de wissen, dass Immobilienangelegenheiten oftmals schwierig sind. Daher bieten wir Ihnen vielseitige Informationen in unserem Blog. In diesem Artikel beleuchten wir für Sie die wichtigsten Punkte rund um den Immobilienverkauf als Erbengemeinschaft. Wenn Sie aktuell planen, als Erbengemeinschaft eine Immobilie zu verkaufen, ist dieser Beitrag genau richtig für Sie.

Als Erbengemeinschaft eine Immobilie verkaufen: die Rechtslage

Unabhängig davon, ob es eine gesetzliche oder vom Erblasser bestimmte Erbfolge ist: Erben mehrere Personen eine Immobilie, spricht man von der Erbengemeinschaft. Da sie nach § 2032 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Erbe gemeinschaftlich antreten, können sie auch nur gemeinschaftlich über das Erbe entscheiden. Möchte eine Erbengemeinschaft eine Immobilie verkaufen, kann sie dies – in der Regel – ausschließlich in Einigkeit. Aber: Ein Erbe kann immer über seinen Erbanteil entscheiden und diesen daher auch zum Kauf anbieten.

Welche Optionen hat die Erbengemeinschaft beim Immobilienverkauf?

Wenn die Erbengemeinschaft eine Immobilie verkaufen möchte, kann grundsätzlich ein Miterbe die Erbanteile der übrigen Erben erwerben. Er kauft das Haus und zahlt entsprechend ihren Erbteile die anderen Erben aus. Das ist vor allem dann eine gute Lösung, wenn der Erbe selbst in der Immobilie wohnen möchte.

Wenn allerdings keiner der Erben die Immobilie bewohnen will, können Sie das Grundstück verkaufen. Sobald sich alle Erben einig sind, kann ein Makler mit der Vermarktung und dem Verkauf beauftragt werden. Für den Verlauf eignet sich mitunter das Bieterverfahren, denn damit kann teilweise ein höherer Preis als bei einem herkömmlichen Verkauf erzielt werden. Nach einer erfolgreichen Kaufabwicklung erhält jeder Erbe seinen Erbanteil des Verkaufspreises.

Was passiert, wenn einer aus der Erbengemeinschaft die Immobilie nicht verkaufen möchte?

Wenn sich die Erbengemeinschaft über den Verkauf der Immobilie nicht einig ist, bleibt oftmals nur der Gang zum Gericht, das dann in der Regel eine Teilungsversteigerung in die Wege leitet. Abgesehen von den persönlichen Differenzen zwischen den Erben ist der größte Nachteil der Teilungsversteigerung, dass bei dieser Art Zwangsversteigerung kein hoher Verkaufserlös zu erwarten ist. Normalerweise erleiden die Erben dadurch einen Verlust – im Vergleich zu einer regulären Vermarktung über den offenen Immobilienmarkt.

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Fazit: Wenn die Erbengemeinschaft eine Immobilie verkaufen will

Einigkeit ist bei einem solchen Vorhaben immer von Vorteil. Aber das ist oftmals nur die Theorie. Bei allen persönlichen Differenzen sollten Erben einen kühlen Kopf bewahren und gut überlegt handeln. Möchte ein Erbe nicht verkaufen, sollten Sie sich fragen, warum. Möchte er das Haus selbst bewohnen, kann er die übrigen Erbanteile erwerben. Unter Umständen kann auch ein Rechtsanwalt über mögliche Optionen beraten, sodass ein Verlust beim Verkauf möglichst vermieden wird.