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Erbanteil verkaufen – So gehen Sie vor!

Der Erbteil beschreibt die Beteiligung an einer Erbengemeinschaft. Bei einer Erbengemeinschaft ist der Verkauf eines Erbteils jederzeit möglich. Sie müssen lediglich einen Käufer finden und benötigen hierfür keine Zustimmung der anderen Miterben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie beim Verkaufen des Erbanteils vorgehen und was Sie zu beachten haben.

Der Erbteil beschreibt die Beteiligung an einer Erbengemeinschaft. Bei einer Erbengemeinschaft ist der Verkauf eines Erbteils jederzeit möglich. Sie müssen lediglich einen Käufer finden und benötigen hierfür keine Zustimmung der anderen Miterben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie beim Verkaufen des Erbanteils vorgehen und was Sie zu beachten haben.

Warum sollten Sie Ihren Erbanteil verkaufen?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, sobald mehrere Personen Anspruch auf ein Erbe haben. Hierbei gehören die erhaltenen Wertsachen o. Ä. ihnen gemeinschaftlich. Alle Miterben sind zu der gemeinsamen Verwaltung des Erbes verpflichtet und übernehmen die Haftung für die Nachlassverbindlichkeit. Die Interessen, den eigenen Erbanteil zu verkaufen, können dabei weit auseinandergehen.

Ein typisches Verkaufsmotiv liegt vor, wenn der Anteil von einem selbst zwischen 25 und 30 Prozent liegt oder sogar geringer ist. Hierbei kann der Aufwand der Kommunikation und die Analyse der Rechtslage zwischen den übrigen Miterben in einigen Fällen sehr umfassend sein, sodass Aufwand und Wert nicht mehr in einem gesunden Verhältnis stünden. Auch entsteht häufig Streit innerhalb der Erbengemeinschaft, was in gewisser Hinsicht eine emotionale Belastung für Sie sein kann. In einem solchen Fall ist es mitunter ebenso sinnvoll, den eigenen Erbanteil zu verkaufen. Das sind Ihre Vorteile:

  • finanzielle Vorteile,
  • keine Streitigkeiten und emotionale Belastungen,
  • keine laufenden Kosten wie die Betriebskosten des Hauses zum Beispiel,
  • Zeitersparnis durch keine weiteren Verwaltungsaufwände,
  • keine durchgängige Beschäftigung mit der Rechtslage.

Achtung: Wenn kein Testament vorliegt, in dem die Erbfolge geregelt ist, greift die gesetzliche Ordnung.

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Den Erbanteil verkaufen an Dritte und damit aus der Erbengemeinschaft aussteigen

Achtung: Sie dürfen keine einzelnen Gegenstände Ihres Erbanteils verkaufen, da es eine Erbengemeinschaft ist und Ihnen kein Gegenstand alleine gehört. Hierfür benötigen Sie die klare Zustimmung der anderen Miterben.

Das Thema erben interessiert Dich? Entdecke auch unseren Beitrag zur Erbpacht.