Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Energieausweis für ein Haus bestellen – einfach mit Vermietet.de

Vermieter und Hausverwalter lösen mit dem innovativen Tool von Vermietet.de gleich zwei Probleme: Mit wenigen Klicks ist ein rechtssicherer Energieausweis für das Haus bestellt – und ebenso einfach und schnell rufen Sie den Energiepass für das Haus auf. So macht Immobilienverwaltung Spaß!

Vermieter und Hausverwalter lösen mit dem innovativen Tool von Vermietet.de gleich zwei Probleme: Mit wenigen Klicks ist ein rechtssicherer Energieausweis für das Haus bestellt – und ebenso einfach und schnell rufen Sie den Energiepass für das Haus auf. So macht Immobilienverwaltung Spaß!

Vermietet.de bringt große Entlastung für Vermieter und Hausverwalter

Der Energieausweis ist für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei Neuvermietung sowie Verkauf Pflicht. Angesichts der zahlreichen Aufgaben von Vermietern und Hausverwaltern kommt es häufig vor, dass man vergisst, den Energieausweis für das Haus rechtzeitig zu beantragen. Wer Pech hat, muss sich unter Zeitdruck durch Aktenordner oder Computerdateien suchen, um den richtigen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für das Wohngebäude zu finden bzw. die Daten für einen neuen zusammenzutragen.

Vermietet.de bietet in dieser und vielen anderen Situationen rund um die Immobilienverwaltung und -vermietung Unterstützung. Mit unserem Tool laden Sie Unterlagen übersichtlich und objektbezogen hoch und verwaltet diesen im Handumdrehen. Sie haben so nicht nur auf Anhieb den richtigen Energieausweis für das Haus zur Hand. Innerhalb des Portals beantragen Sie ebenso schnell und einfach mit nur wenigen Klicks einen neuen, rechtssicheren Energieausweis vor dem Hausverkauf oder der Neuvermietung.

Energieausweis für das Haus beauftragen: So wählen Sie den richtigen bei Vermietet.de aus

Sind Sie sich sicher, dass Sie einen Energieverbrauchsausweis benötigen? Oder ist doch der Bedarfsausweis erforderlich? Der Gesetzgeber macht in § 17 Energieeinsparverordnung (EnEV) klare Angaben dazu, wann welcher Energieausweis für Gewerbeimmobilien und Wohngebäude gilt.

Bei der Vermietung oder einem Hausverkauf ist ein Energieausweis, der verbrauchsorientiert ist, zulässig, wenn:

  • das Gebäude über mehr als fünf Wohneinheiten verfügt
  • oder das Objekt bereits die Vorschriften der Wärmeschutzverordnung von 1977 enthält.

Demnach ist der Bedarfsausweis für alle Gebäude verpflichtend, die weniger als fünf Wohneinheiten haben und nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden. Der bedarfsorientierte Energieausweis für ein Haus ist demnach dann üblich, wenn es sich um ein unsaniertes, altes Gebäude handelt.

Aber auch Neubauten brauchen den Bedarfsausweis. Der Grund: Für sie liegen noch keine Verbrauchswerte vor, mit deren Hilfe beim verbrauchsorientierten Energieausweis Energie- und Heizkosten berechnet werden.

Glühbirne

Hinweis: Denkmalgeschützte und kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Wohnfläche benötigen keinen Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf.

energieausweis für wohngebäude

Mit wenigen Klicks Energieausweis für das Haus konfigurieren

Wenn Sie das Baujahr und den letzten Sanierungsstand der Immobilie kennen, können Sie den passenden Energieausweis für das Haus in unserem Portal auswählen und konfigurieren. Das ist auch für einen Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude möglich. Hierzu folgen Sie einfach der Anleitung Schritt für Schritt und geben die erforderlichen Daten ein. Der Bedarfsausweis kostet übrigens mehr, weil die Erhebung der Daten wesentlich mehr Aufwand erfordert als mein Verbrauchsausweis.

Haben Sie den Energieausweis für das Haus kostenpflichtig bestellt, steht er Ihnen nach 48 Stunden als Pdf-Dokument zur Verfügung. Unser System lädt das rechtssichere Dokument direkt zu dem jeweiligen Objekt in Ihrem Immobilienportfolio hoch. So ist der Energieausweis gleich richtig abgespeichert und Sie müssen bei Bedarf nicht danach suchen.

Energieausweis vom Haus für Immobilieninserate nutzen

Nicht nur bei der Vermietung müssen Sie den Energieausweis vom Haus vorlegen oder deutlich sichtbar aushängen. Auch der Hausverkauf kann nicht ohne Energieausweis abgewickelt werden. In beiden Situationen müssen Sie, sofern der Energieausweis zu diesem Zeitpunkt vorliegt, die Pflichtangaben nach § 16a EnEV in den Immobilieninseraten nennen.

Mit Vermietet.de sparen Sie sich auch hier viel Zeit. Mit einem Klick auf den Button Export erstellt das System anhand der jeweiligen Objektbeschreibungen ein Exposé, das Sie – inklusive Energieausweisdaten – direkt auf Immobilienportalen veröffentlichen können.

Vermietet.de unterstützt in vielen Bereichen

Für die Neuvermietung oder den Verkauf braucht es mehr als nur den Energieausweis für das Haus. Vermietet.de ist ein Tool mit cleveren Funktionen, die bei kaufmännischen, organisatorischen und strategischen Aufgaben helfen. Beispielsweise bei der Buchhaltung und Nebenkostenabrechnung, bei der Beauftragung von Dienstleistern oder bei der Übersicht und Optimierung wichtiger Kennzahlen Ihrer Kapitalanlage wie dem Marktwert.

Nicht zuletzt strukturieren Vermieter und Verwalter ihre täglichen Aufgaben einfach und ohne großen Aufwand. Das Tool ist innovativ und ohne spezielle Kenntnisse zu bedienen: So führt Sie das System schrittweise durch die Erstellung einer rechtssicheren Nebenkostenabrechnung oder übernimmt völlig automatisch die Prüfung der monatlichen Mieteingänge. Bei Rückständen werden Sie unmittelbar informiert und können Ihre Mieter – mit Hilfe rechtssicherer Musterschreiben, die Sie ebenfalls im Portal zur Verfügung haben – an die Zahlung der Miete erinnern.

Dank der cloudbasierten Software sind alle Unterlagen – wie der Energieausweis für das Haus – an einem digitalen Ort sicher gebündelt. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, jederzeit und von jedem Computer und Smartphone aus auf die benötigten Unterlagen zuzugreifen. So sparen Sie viel Zeit im Alltag.