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Eigentümerversammlung – das Wichtigste im Überblick

Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, der sollte alljährlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen. Wir zeigen Dir in diesem Artikel, welche Aufgaben eine Eigentümerversammlung, wann sie beschlussfähig ist und warum Du als Vermieter daran teilnehmen solltest.

Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, der sollte alljährlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen. Wir zeigen Dir in diesem Artikel, welche Aufgaben eine Eigentümerversammlung, wann sie beschlussfähig ist und warum Du als Vermieter daran teilnehmen solltest.

Grundsätzlich kann zwischen einer regulären Eigentümerversammlung, die dazu dient, den Verwalter zu entlasten und einen neuen Wirtschaftsplan zu beschließen und einer außerordentlichen Eigentümerversammlung unterschieden werden, welche dann einberufen werden muss, wenn sich mindestens ein Viertel der Mieter an die Hausverwaltung wenden und eine solche einfordern. Um die Organisation und die Durchführung dieser Versammlung kann sich in beiden Fällen ein Wohnungsverwalter kümmern.

Wirtschaftsplan und Investitionen

Die Wohnungseigentümerversammlung dient dazu, den Eigentümern Mitbestimmung bei wichtigen Themen zu bieten. Diese müssen zum Beispiel über anstehende Renovierungen am Gebäude oder Änderungen in der Hausordnung abstimmen. Ein Beschluss ohne Eigentümerversammlung ist in der Regel nicht möglich. In dieser Versammlung wird ebenfalls der Wirtschaftsplan des vergangenen Abrechnungszeitraumes ausgewertet und der neue für das kommende oder bereits laufende Jahr beschlossen. Der Verwalter kann darauf aufbauend die Vorauszahlungen den Entwicklungen anpassen. Weiterhin wird über Rücklagen und anstehende Investitionen gesprochen.

Achtung: Auch die Verträge eines Hausmeisters oder Gärtners müssen von der Eigentümerversammlung abgesegnet werden.

eigentuemerversammlung

Information und gemeinsame Beschlüsse der Eigentümerversammlung

Die Eigentümer sollten während der Versammlung die Möglichkeit nutzen, sich gegenseitig über wichtige Änderungen, wie zum Beispiel eine anstehende Eigenbedarfskündigung, ein Mieterwechsel oder Schäden am Gebäude zu informieren.

Der Hausverwalter hat die Pflicht, die Vermieter über aktuelle Entwicklungen und Gesetze, wie zum Beispiel die aktuellen Bestimmungen bei Mietverträgen, Mietbescheinigungen, zum Brandschutz bzw. der Feuermelder-Pflicht oder zur energetischen Sanierung zu informieren. Zudem müssen in der Eigentümerversammlung Anträge der Eigentümer besprochen werden. Jeder Vermieter kann Themen einbringen, wobei darauf zu achten ist, dass auch jeder Eigentümer zu Wort kommt und seinen Antrag vorbringen kann.

Eigentümerversammlung: Formelle Vorgaben

Die Hausverwaltung muss die Eigentümerversammlung durch eine Einladung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich ankündigen. Mindestens die Hälfte aller Eigentumsanteile muss in der Versammlung zugegen sein, damit diese beschlussfähig ist. Als Eigentümer kannst Du jedoch einer Person ihrer Wahl eine Vollmacht ausstellen und Dich durch diese vertreten lassen.

Achtung: Der Verwalter muss ein Protokoll der Eigentümerversammlung verfassen und dieses innerhalb von zwei Wochen allen Teilnehmern zukommen lassen. Gegen das Protokoll kann innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch erhoben werden, was schriftlich erfolgen muss.

Eine gewöhnliche oder auch außerordentliche Eigentümerversammlung ohne Verwalter ist nur dann sinnvoll und beschlussfähig, wenn die Wohnanlage keinen Verwalter hat. Sie kann dann von einem der Eigentümer einberufen und durchgeführt werden.