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Betriebskostenspiegel: Sind die Kosten angemessen?

Der Betriebskostenspiegel ist eine wichtige Größe sowohl für Vermieter:innen als auch ihre Mieter:innen. Durch die Vergleichbarkeit der Nebenkosten können beide Parteien Rückschlüsse ziehen. Fallen die Kosten zu hoch aus, sollte die Angemessenheit genauer unter die Lupe genommen werden. 

 

Der Betriebskostenspiegel für Deutschland 

Der Deutsche Mieterbund ermittelt jedes Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten, welche Mieter:innen hierzulande zahlen müssen. Der letzte veröffentlichte Mietspiegel stammt aus dem Jahr 2019 und zeigt die Werte des Vorjahres an. Zurzeit sammelt der Mieterbund neue Daten für einen aktuellen Betriebskostenspiegel. 

2018 mussten Mieter in Deutschland durchschnittlich 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat für die Betriebskosten zahlen. Diese sogenannte zweite Miete lag mitunter sogar bei monatlich 2,88 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zum Jahr 2017 lag also ein Anstieg der Kosten von circa 2,5 Prozent vor. 

  

Regional enorme Unterschiede 

Die Grundlage dieser Rechnung sind die Abrechnungsdaten aus einem bestimmten Jahr. Hierbei gibt es insbesondere bei den Posten Grundsteuer, Müllbeseitigung sowie Wasser und Abwasser regional enorme Unterschiede. Davon sind auch die Kosten von Heizung und Warmwasser betroffen: 

„Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind im Abrechnungsjahr 2018 stabil geblieben und liegen im Durchschnitt bei 1,03 Euro/qm/Monat. Hier wird die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung und starken Preisunterschieden sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme, als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt. 

Die von uns ausgewerteten Daten weisen eine Bandbreite von 0,69 bis 1,82 Euro/qm/Monat auf. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 988,80 Euro im Jahr. Letztlich entfallen rund 50 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.“

Deutscher Mieterbund, https://www.mieterbund.de/service/betriebskostenspiegel.html) 

Deutliche Erhöhung für Betriebskostenspiegel 2022

Das Portal Mineko weist deutliche Kostenerhöhungen insbesondere für die sogenannten warmen Betriebskosten aus der Heizkostenabrechnung aus. Von einem Anstieg um mehr als 300 Prozent von 1,07 Euro im Jahr 2019 auf 4,30 Euro im Jahr 2022 ist die Rede.

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Während im Abrechnungsjahr 2019/2022 die Verbrauchskosten von Mieter:innen noch bei monatlichen 129,72 Euro im Schnitt lagen, werden für das Abrechnungsjahr 2022 schon monatlich 430,65 Euro fällig – gemessen an einer durchschnittlichen Wohnung mit 92 Quadratmetern Wohnfläche. Für das gesamte Jahr müssen Mieter:innen also Mehrkosten von über 3.100 Euro tragen. 

Als Basis für die Berechnung des Betriebskostenspiegels nutzt Mineko die Daten von etwa 55.000 geprüften Nebenkostenabrechnungen in 2019 und rund 2.500 Vorabrechnungen für 2022. Genaue Angaben sind erst mit Ende der Betriebskostenabrechnung Frist am 31.12.2023 möglich. 

 

Aussicht auf den Betriebskostenspiegel 2023 

Laut einer Umfrage von Spiegel Online müssen Mieter:innen für das Jahr 2023 mit einer weiteren satten Erhöhung der Betriebskosten auf rund 6,40 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen. Grund dafür sind unter anderem die hohe Inflation und die Neuberechnung der Grundsteuer. Zudem werden Millionen Gebäude in den kommenden Jahren energetisch saniert werden müssen, was sich durch die Modernisierungsumlage auf den Mietpreis auswirken wird. 

 

Tipps von uns 

Aktuell raten wir daher allen Mieter:innen und Vermieter:innen dazu, sämtliche Maßnahmen zum Einsparen von Energie zu ergreifen. Hierzu haben wir bereits einige Artikel veröffentlicht: 

  

Die Betriebskosten im Überblick 

Die umlagefähigen Nebenkosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt: Demnach handelt es sich grundsätzlich um alle Kosten, mit denen du dich im Zusammenhang mit deiner Immobilie konfrontiert siehst. Diese Kosten können in der Höhe variieren und müssen nicht immer in einem einheitlichen Intervall anfallen: Während ein:e Schornsteinfeger:in in der Regel einmal im Jahr eine Prüfung durchführt, werden Öltanks nur alle drei bis fünf Jahre gereinigt. Die Pflege von Grünanlagen kann in einem Jahr höher sein als in anderen. Muss hingegen Sperrmüll einmalig abgeholt werden, darf das nicht zu den Müllabfuhrkosten gezählt werden: Einmalig oder in nicht vorhersehbaren Abständen anfallende Kosten zählen nicht zu den Betriebskosten. 

Tipp

Tipp

Mit Vermietet.de rechnest du die Betriebskosten ganz einfach ab. Eine komplizierte Nebenkostenabrechnung Excel ist nicht mehr notwendig.

 

  

Was nicht zu den Betriebskosten gehört 

Kosten für die Verwaltung 

Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Arbeitskräfte oder Einrichtungen, die für die Verwaltung der Immobilie erforderlich sind und für die Aufsicht anfallen. Doch auch die von dir als Vermieter:in geleistete Arbeit zur Verwaltung, die Kosten der Geschäftsführung und für die gesetzlichen sowie freiwilligen Prüfungen der Jahresabschlüsse kannst du nicht als Betriebskosten berücksichtigen. 

 

Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung 

Um die Vermietbarkeit deiner Immobilien zu gewährleisten, musst du regelmäßig investieren: Alter, Abnutzung und auch die Witterung verursachen bauliche oder andere Mängel, die behoben werden müssen. Diese Aufwendungen kannst du ebenfalls nicht zu den Betriebskosten rechnen. 

 

Kosten von Mieter:innen selbst 

Dein:e Mieter:in schließt eigene Versorgungsverträge ab, wie beispielsweise mit einem Energielieferanten. Diese Kosten gehören ebenso wenig zu den relevanten Betriebskosten wie die anderen, außerhalb der Miete anfallenden Kosten deiner Mieter:innen, beispielsweise für Telefon oder Internet. 

  

Der Betriebskostenspiegel als statistische Größe 

Auch wenn es ausgesprochen kompliziert ist, die Betriebskostenverordnung hilft dir nicht nur dabei, die Höhe der Betriebskosten zu ermitteln, sondern auch nach den einzelnen Betriebskostenarten zu differenzieren. Ein Beispiel soll das erläutern – nämlich die Kosten der Wasserversorgung. Zu dieser Betriebskostenart zählen demnach folgende Positionen: 

  • der Wasserverbrauch 
  • die Grundgebühren 
  • die Anmietung oder anderweitige Überlassung von Wasserzählern 
  • deren Einsatz und die Eichung 
  • die Berechnung und Aufteilung 
  • die Wartung der Wassermengenregler usw. 

 

Hinter jeder einzelnen Betriebskostenart verbergen sich verschiedene Aufwendungen. Diese Zahlen werden jedes Jahr neu zusammengefasst, um den Betriebskostenspiegel zu erstellen. Das sieht dann folgendermaßen aus: 

Betriebskosten Deutschland 2018 – in Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat 

Kostenart
Euro
Heizung inklusive Warmwasseraufbereitung
1,03
Wasser inklusive Abwasser
0,34
Hauswart
0,3
Versicherung
0,21
Aufzug
0,19
Grundsteuer
0,19
Gebäudereinigung
0,19
Müllabfuhr
0,18
Hauswart/Winterdienst
0,16
Antenne/Kabel
0,13
Gartenpflege
0,11
Allgemeinstrom
0,05
Straßenreinigung
0,03
Schornsteinreinigung
0,03
Sonstige
0,04
Quelle: Statista

Im Betriebskostenspiegel findest du drei unterschiedliche Werte – den unteren Grenzwert, den Durchschnitt und die obere, kritische Grenze. Die Angaben erfolgen immer in Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat. Allerdings variieren die Betriebskosten regional – und das teilweise erheblich. Was sagen diese Zahlen also aus? 

  

Wichtiger Anhaltspunkt zur Wirtschaftlichkeit der Immobilie 

Diese Statistiken haben zunächst einen rein informativen Charakter – und doch können sie eine rechtliche Wirkung entfalten: Einerseits können sich deine Mieter:innen anhand der ausgewiesenen Betriebskosten orientieren, welche Kostenpositionen auf sie zukommen. Andererseits spielt der Betriebskostenspiegel eine Rolle, solltest du deine Betriebskostenabrechnung prüfen, um die Wirtschaftlichkeit des Objektes im Blick zu halten. Die Aufstellung macht es dir leichter, auffällige Kostenpositionen zu identifizieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten. 

Sollten deine Mieter:innen wegen eines solchen Ausreißers den Rechtsweg beschreiten, wird trotzdem eine Einzelfallprüfung durchgeführt: Weichen einzelne Positionen von der Norm ab, müssen nicht zwingend die gesamten Betriebskosten für deine Immobilie überhöht sein. Die im Betriebskostenspiegel erfassten Werte sind also nur Anhaltspunkte – sie geben Orientierung, liefern aber keinen Nachweis der verletzten Wirtschaftlichkeit.

Tipp

Tipp

Der Betriebskostenspiegel ist dann auch nützlich, wenn du statt einer Vorauszahlung, eine Betriebskostenpauschale vereinbarst. So kannst du die Kosten besser kalkulieren.

Wer erstellt die Betriebskostenspiegel? 

Zunächst ist natürlich der Deutsche Mieterbund zu nennen, der seit 2004 seinen Betriebskostenspiegel veröffentlicht. Doch es gibt auch andere Initiatoren, wie beispielsweise Verbraucherportale, die jedoch in aller Regel werbefinanziert sind – derartige Publikationen solltest du also mit Vorsicht genießen. 

Zielführender sind da die Betriebskostenspiegel, die zum Teil von Gemeinden aufgesetzt werden. Hier werden in der Regel auch die Bauwerke nach Alter oder Ausstattung mit den relevanten Betriebskosten ausgewiesen. Auch wenn diese Erhebungen eine repräsentative Aussage darstellen, sind sie jedoch – wie oben beschrieben – nicht rechtlich bindend.

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